BAFA - Förderungen im Überblick
- Welche Maßnahmen werden gefördert
- Wieviel Förderung ist möglich
- Was ist zu beachten
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert Hausbesitzer vor allem bei Maßnahmen zur energetischen Sanierung, sowie bei der Optimierung bestehender Heizungen. Zusätzlich gibt es Zuschüsse für Energieberatungen und einzelne Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
🏛️ Wer oder Was ist das BAFA
Das BAFA – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit vielfältigen Aufgaben im Bereich der Wirtschaft, der Exportkontrolle sowie der Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien.
Das BAFA ist unter anderem auch für die Vergabe von Fördermitteln zum Zwecke der energetischen Sanierung von Gebäuden und Nichtwohngebäuden zuständig. Die Richtlinien welche Maßnahmen gefördert werden sind in der BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude geregelt.
🏡 Welche Fördermittel stehen zur Verfügung
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt das BAFA insbesondere folgende Bereiche.
Mehr Details findet ihr nach Auswahl des Bereiches.
💶 So hoch fällt die Förderung des BAFA aus
Eine Übersicht über Förderhöhe und maximale Fördersummen für die jeweiligen Maßnahmen können Sie hier sehen.
Maßnahme | Förderung | iSFP Bonus | Förderung in EURO |
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster und Türen, sommerlicher Wärmeschutz) | 15 % | 5% | 4.500 bis maximal 12.000 Euro |
Heizungsoptimierung: Verbesserung der Effizienz der bestehenden Heizung | 15 % | 5% | 4.500 bis maximal 12.000 Euro |
Anlagentechnik | 15 % | 5% | 4.500 Euro bis maximal 12.000 Euro |
Fachplanung und Baubegleitung | 50% | maximal 2.500 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, maximal 10.000 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten | |
Energieberatung Wohngebäude | 50 % | maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten | |
Gebäudenetz | 30% | 9.000 Euro |
✅ Voraussetzungen für die Förderung
Für welche Maßnahme Sie sich auch entscheiden, um die BAFA-Förderung zu erhalten, es gelten immer folgende drei Regeln:
1. Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE): Für die meisten energetischen Sanierungsmaßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Die Energieberatung Hoferland hilft Ihnen hier gerne weiter.
2. Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ohne vorherige Antragstellung führt zum Ausschluss von der Förderung. BAFA
3. Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags: Vor der Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem ausführenden Unternehmen abzuschließen. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung enthalten, die besagt, dass der Vertrag nur bei einer Förderzusage in Kraft tritt. Zudem muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme im Vertrag angegeben sein.
📋 Maßnahmen im Detail - Förderhöhe und Anforderungen
Gebäudehülle
Was gefördert wird:
Unterstützt werden energetische Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle – dazu gehören die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschoss- und Bodenflächen sowie die Erneuerung oder Aufbereitung von Vorhangfassaden. Ebenfalls förderfähig sind der Austausch, die Erneuerung oder der erstmalige Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren. Außerdem wird der sommerliche Wärmeschutz bezuschusst, z. B. durch außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtnutzung.
Wie viel Förderung es gibt:
Für diese Maßnahmen gewährt das BAFA einen Zuschuss von 15 % der förderfähigen Kosten. Wird die Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt, erhöht sich der Zuschuss auf 20 %. Gleichzeitig steigt der maximale förderfähige Betrag pro Wohneinheit und Jahr von 30.000 Euro auf bis zu 60.000 Euro.
Was zu beachten ist:
Die Mindestinvestition muss mindestens 300 Euro (brutto) betragen.
Die technischen Mindestanforderungen für die Förderung sind z. B.:
Außenwanddämmung: U-Wert ≤ 0,20 W/(m²K)
Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk: Wärmeleitfähigkeit λ ≤ 0,035 W/(mK)
Fenster: U-Wert ≤ 0,95 W/(m²K)
Heizungsoptimierung
Das wird gefördert:
Das BAFA fördert Maßnahmen, die zur Erhöhung der Effizienz des Heizungssystems und zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung beitragen.
Zur Erhöhung der Effizienz eines Heizungssystems werden gefördert:
- der hydraulische Abgleich
- der Austausch von Heizungspumpen
- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen
- die Dämmung von Rohrleitungen
- der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern
- die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
Zur Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung werden gefördert:
- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung
- Katalytische Nachverbrennung
- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung
- Staubemissionsmessungen vor als auch nach der Umsetzung der Maßnahme
Das gibt es an Fördergeld:
Für die Erhöhung der Energieeffizienz einer Heizung gibt das BAFA einen Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Auch hier kommen wieder fünf Prozent obendrauf, wenn die Maßnahme im Rahmen eines iSFP empfohlen wurde. Für die Minderung der Emissionen einer Biomasseheizung gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent.
Das sind die Förderbedingungen:
Für die Erhöhung der Energieeffizienz:
- Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen.
- Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
- Bei Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent. Gleichzeitig steigt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro.
- Die Heizung muss mindestens zwei Jahre alt sein.
- Die Heizung sofern es sich um eine Öl/Gasheizung handelt, darf nicht älter als 20 Jahre alt sein.

Anlagentechnik und Gebäudenetz
Bei der Anlagentechnik:
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
Beim Gebäudenetz:
- Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, sofern die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen mit erneuerbaren Energien erfolgt
- Anschluss an ein Gebäudenetz bei Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
Ein Gebäudenetz ist ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme und Kälte von mindestens zwei und bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten.
Das gibt es an Fördergeld:
- Bei der Anlagentechnik beträgt der Fördersatz 15 Prozent, beim Gebäudenetz ist die Grundförderung 30 Prozent.
Das sind die Förderbedingungen:
- Die Mindestinvestition muss 300 Euro (brutto) betragen.
- Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
- Bei Umsetzung einer Maßnahme zu Anlagentechnik im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent. Gleichzeitig steigt die Höchstgrenze auf 60.000 Euro.
- Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für das Gebäudenetz erhöht sich um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit beziehungsweise jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Fachplanung und Baubegleitung
Das wird gefördert:
Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen für folgende Maßnahmen:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik
- Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Heizungsoptimierung
Das gibt es an Fördergeld:
- Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern, und bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten auf 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf maximal 20.000 Euro.
Das sind die Förderbedingungen:
- Die Förderung erfolgt nur in Zusammenhang mit einer Umsetzung der oben beschriebenen Einzelmaßnahmen.
Energieberatung für Wohngebäude
Das wird gefördert:
Das BAFA fördert mit der “Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude” (EBW) die von Energieeffizienz-Experten durchgeführten Energieberatungen.
Das gibt es an Fördergeld:
- 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern.
- 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten.
📝 Schritte zur Antragstellung
Angebote einholen: Lass dir von Fachunternehmen Angebote für die geplanten Maßnahmen erstellen.
Technische Projektbeschreibung (TPB): Beauftrage die Energieberatung Hoferland oder einen anderen Energieeffizienz-Experten mit der Erstellung der TPB.
Antrag online stellen: Registriere dich im BAFA-Portal und reiche den Antrag mit der TPB-ID ein.
Maßnahme umsetzen: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in dem Dir die Reservierung deiner Fördersumme bestätigt wird, kannst du die Maßnahme beauftragen und durchführen lassen.
Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme musst du einen Nachweis über die Verwendung der Fördermittel einreichen. Hierzu erstellen wir die entsprechenden Nachweise. Während der Maßnahme wird die Einhaltung der Förderrichtlinien durch Baustellenbegehungen geprüft und dokumentiert.
Detaillierte Informationen und das allgemeine Merkblatt zur Antragstellung findest du auf der offiziellen BAFA-Website:
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