Warum braucht man einen Energieausweis
Der Energieausweis ist ein wichtiges Informationsdokument, welches Auskunft über die energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes gibt. Der Energieausweis enthält allgemeine Angaben Ihrem Gebäude sowie Daten zur Energieeffizienz Ihres Gebäudes. Mit dem Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem Außerkrafttreten der Energieeinsparverordnung sind die Regelungen zum Energieausweis Gegenstand des GEG. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information über die energetischen Eigenschaften Ihres Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen.. Zukünftige Mieter oder Käufer können diese Information in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen und sich angesichts der Energiepreise für eine sparsame Immobilie entscheiden.
Für alle Energieausweise gilt: Sie sind ab Ausstellung zehn Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Sie müssen nur vorgelegt werden, wenn das Gebäude, eine Wohnung oder eine sonstige selbständige Nutzungseinheit verkauft, neu vermietet, verpachtet oder geleast werden soll. Verkäufern, Immobilienmaklern, Vermietern, Verpächtern oder Leasinggebern, die einen Energieausweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig vorlegen, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Die Ausstellung von Energieausweisen ist auch verpflichtend bei Neubauten und bestimmten Modernisierungsmaßnahmen.
Welche verschiedenen Ausweise gibt es
Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Beim Energiebedarfsausweis legt der zur Ausstellung berechtigte Fachmann dem Energieausweis die Bausubstanz und die Anlagentechnik, insbesondere für Heizung und Warmwasser, des Gebäudes zugrunde. Idealerweise hat er dafür natürlich eine Vor Ort Begehung mit Ihnen durchgeführt. Aufgrund des energetischen Zustands des Gebäudes berechnet er die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Klimaanlage und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird. Besonders günstige Online-Anbieter erstellen Energiebedarfsausweise auf Basis der Ihnen zur Verfügung gestellten Daten, ohne das Gebäude je gesehen zu haben. Diese Methode beinhaltet enormes Fehlerpotenzial da falsche bauphysikalische Eigenschaften oder tatsächliche Gegebenheiten falsch in die Berechnung einfließen können, und den Ausweis dadurch verfälschen. Gerade beim Hauskauf oder Verkauf achten Banken besonders darauf das Energieverbrauchsausweise von lokalen Energieberatern ausgestellt werden. Damit kann sichergestellt werden, das eine Vor-Ort Besichtigung stattgefunden hat.
Der Energieverbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand Ihrer Heizkostenabrechnungen, und legt den Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren zugrunde. Witterungseinflüsse werden “herausgerechnet”. Auch die Warmwasserbereitung wird beim Energieverbrauchsausweis berücksichtigt. Die Bewertung eines Gebäudes im Energieverbrauchsausweis kann auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner beeinflusst werden.
Anzahl der Wohneinheiten / Baujahr des Gebäudes | BAUJAHR BIS 1977 | BAUJAHR AB 1978 | NEUBAU |
Bis zu 4 Wohneinheiten | Bedarfsausweis | Freie Wahl | Bedarfsaufsweis |
ab 5 Wohneinheiten | Freie Wahl | Freie Wahl | Bedarfsaufsweis |
Für welchen Teil des Hauses gilt der Energieausweis
Ein Energieausweis wird immer für ein Gebäude ausgestellt. Er ist für Teile von einem Gebäude auszustellen, wenn die Gebäudeteile nach GEG § 106 getrennt zu behandeln sind. Man spricht dann von einem Mischgebäude.Mischgebäude, also Gebäude, die sowohl Wohn- als auch Nichtwohnbereiche umfassen, stellen eine besondere Herausforderung in Bezug auf den Energieausweis dar. Um die Energieeffizienz dieser Immobilien korrekt zu erfassen, ist es notwendig, zwischen Wohn- und Nichtwohngebäudeteilen zu unterscheiden. Doch wann genau benötigt man für ein Mischgebäude zwei separate Energieausweise? Diese Frage lässt sich anhand dreier wesentlicher Kriterien beantworten, die für den Nichtwohngebäudeteil (NWG) gelten müssen.
Wann ein separater Nichtwohngebäude-Energieausweis erforderlich ist
Die zentrale Frage, ob ein oder zwei Energieausweise notwendig sind, hängt von der Größe und der Nutzung des Nichtwohngebäudeteils sowie der technischen Ausstattung ab. Es müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein, damit für den Nichtwohnanteil ein separater Energieausweis benötigt wird:
1. Der Nichtwohnanteil macht mehr als 10 Prozent der Gesamtfläche aus:
Wenn der Nichtwohngebäudeteil weniger als 10 Prozent der gesamten Nutzfläche des Gebäudes umfasst, reicht ein Energieausweis für das gesamte Gebäude aus. Sobald der Anteil jedoch mehr als 10 Prozent beträgt, besteht potenzieller Bedarf für einen separaten Ausweis. Das Flächenverhältnis ist somit ein erster, entscheidender Faktor.
2. Die Nutzung des Nichtwohnanteils ist nicht wohnähnlich:
Eine weitere wichtige Unterscheidung betrifft die Art der Nutzung. Handelt es sich bei dem Nichtwohnanteil um eine wohnähnliche Nutzung, wie z. B. ein Homeoffice oder ein Gästezimmer, kann es oft weiterhin im Rahmen des allgemeinen Wohngebäude-Energieausweises bilanziert werden. Sobald jedoch eine gewerbliche oder stark abweichende Nutzung, wie zum Beispiel ein reiner Bürokomplex, vorliegt, wird ein separater Energieausweis erforderlich.
3. Die Anlagentechnik des Nichtwohnanteils unterscheidet sich wesentlich von der Wohnnutzung: :
Der dritte Parameter betrifft die technische Ausstattung des Nichtwohngebäudeteils. Werden unterschiedliche Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen in den jeweiligen Teilen des Gebäudes verwendet, die sich grundlegend voneinander unterscheiden, muss ein separater Energieausweis für den Nichtwohngebäudeteil erstellt werden. Zum Beispiel könnte dies der Fall sein, wenn in einem Ladengeschäft eine spezielle Klimatisierung nötig ist, während die Wohnräume mit einer herkömmlichen Heizung ausgestattet sind.
Wann ist ein Ausweis ausreichend ?
Ein einzelner Energieausweis ist ausreichend, wenn nicht alle drei oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Das bedeutet, wenn der Nichtwohnanteil weniger als 10 Prozent der Fläche ausmacht, wohnähnlich genutzt wird und/oder über dieselbe Anlagentechnik wie die Wohnräume verfügt, dann ist kein separater Energieausweis notwendig.