KFW 266 Gewerbe zu Wohnen
Jetzt schnell sein und profitieren. Diese Programm ist ab Juli 2026 verfügbar.
Wir kennen die besten Förderprogramme – und holen das Maximum für Sie heraus.
Die Umnutzung von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Leerstehende Bürogebäude, Ladenflächen oder Gewerbeeinheiten bieten enormes Potenzial, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Ressourcen zu schonen.
Im Rahmen der Förderprogramme der KfW können Eigentümer und Investoren finanzielle Unterstützung erhalten, wenn bestehende Nichtwohngebäude energetisch saniert und in Wohnraum umgewandelt werden.
Die Förderrichtlinie ist gültig vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Die Förderung ist also zunächst für ein halbes Jahr verfügbar. Ob eine Weiterführung des Programms auch für 2027 geplant ist, ist bisher noch nicht bekannt.
Es stehen in diesem Programm 300 Millionen Euro bereit. Es ist also wichtig schnell aktiv zu werden.
Was bedeutet „Gewerbe zu Wohnen“?
Unter dem Begriff versteht man die bauliche und energetische Umnutzung von:
Büro- und Verwaltungsgebäuden
Einzelhandelsflächen
Gewerbe- und Industrieimmobilien
sonstigen Nichtwohngebäuden
Ziel ist die Schaffung von modernem, energieeffizientem und zukunftsfähigem Wohnraum.
Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Umbaukosten zur Wohnraumnutzung, nicht auf reine Kaufpreise oder Grundstückskosten.
Förderhöhe im Überblick
Die Förderung erfolgt als Zuschuss:
30 % Zuschuss
auf maximal 100.000 € förderfähige Kosten je Wohneinheit
Das bedeutet: Je Wohneinheit können bis zu 30.000 € Zuschuss möglich sein.
Die Gesamtförderung pro Unternehmen wird bei 300.000 Euro gedeckelt.
Zu den förderfähigen Kosten zählen beispielsweise die bauliche Anpassung an die vorgesehene Wohnnutzung, Veränderungen des Grundrisses sowie der Innenausbau. Darüber hinaus gehört auch die Umgestaltung der Außenanlagen für Wohnzwecke dazu, einschließlich der Entsiegelung von Flächen.
Energetische Anforderungen (wichtig!)
Damit eine Förderung möglich ist, gelten klare energetische Mindeststandards:
mindestens Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien oder
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (dena-Liste) ist verpflichtend
Umsetzung nach aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Der Umsetzungszeitraum beträgt maximal 54 Monate
❗ Ohne energetische Fachplanung ist eine Förderung nicht möglich ❗
Wichtige Rahmenbedingungen
❗ Antragstellung: vor Beginn der Bauarbeiten erforderlich
❗ Beginn des Vorhabens = Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen
❗ Planungsleistungen zählen noch nicht als Vorhabensbeginn
❗ Umsetzungszeitraum: bis zu 54 Monate
❗ Nutzungspflicht: mindestens 10 Jahre zweckentsprechende Nutzung
👉 Kombination mit weiteren KfW-Programmen (z. B. energetische Sanierung) ist möglich
Kombination mit weiteren Förderprogrammen
Besonders attraktiv wird das Programm in Kombination mit:
- BEG-Effizienzhaus-Förderung (z. B. KfW 261)
- BEG Kommunen Kredit (KFW 264)
- Landes- und Kommunalförderungen
Dadurch lassen sich Umbaukosten und energetische Maßnahmen optimal bündeln
Ihre Energieberatung Hoferland – Ihr Partner für die Förderung
Die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum ist technisch und förderrechtlich anspruchsvoll. Besonders die Anforderungen an Energieeffizienz, Nachweise und Antragstellung sind komplex.
Wir von der Energieberatung Hoferland unterstützen Sie umfassend bei Ihrem Projekt:
- Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Objekts
- Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzepts
- Begleitung bei der KfW-Antragstellung
- Unterstützung während der gesamten Umsetzungsphase
So stellen wir sicher, dass Sie die maximale Förderung erhalten und Ihr Projekt wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt wird.
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