Wohneigentumsprogramm – Wohngebäude (124)
Der Weg in eine klimaneutrale Zukunft erfordert nachhaltiges Bauen, was grundsätzlich der richtige Ansatz ist, aber oft mit höheren Ausgaben verbunden sein kann. Das “KfW-Wohnungseigentumsprogramm (124)”, ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das günstige Kredite für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bietet.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderzweck: Finanzierung des Kaufs oder Baus von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung).
- Förderhöhe: Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag pro Vorhaben.
- Zinssätze: Günstige Konditionen, abhängig von der aktuellen Marktlage.
- Laufzeiten: Zwischen 4 und 25 Jahren, mit verschiedenen tilgungsfreien Anlaufjahren.
- Tilgung: Flexible Rückzahlung mit außerplanmäßigen Sondertilgungen möglich.
- Kombinierbarkeit: Kann mit anderen KfW-Förderprogrammen (z. B. KfW 261 für energieeffizientes Bauen) kombiniert werden.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben. Im Einzelnen sind das:
Bei einem Neubau
- Kosten des Baugrundstücks, wenn Sie es maximal sechs Monate vor Antragseingang bei der KfW erworben haben
- Baukosten (z. B. Material- und Arbeitskosten)
- Baunebenkosten (z. B. Notar- und Maklergebühren, die Grunderwerbsteuer, Honorare für die Energie-, Bauberatung sowie für Architektinnen und Architekten)
- Kosten für Außenanlagen
Bei einem Kauf
- Kaufpreis
- Kosten für Instandsetzung, Umbau und Modernisierung
- Nebenkosten (z. B. Notar- und Maklergebühren und die Grunderwerbsteuer)
Wer kann Förderung erhalten?
- Privatpersonen, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben oder bauen.
- Dazu zählt auch die unentgeltliche Nutzung durch enge Angehörige wie Kinder oder Eltern.
Ist das Förderprogramm kombinierbar?
Wie läuft der Förderprozess für Ihr Bauvorhaben ab?
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Realisierung und bieten Ihnen eine klare Schritt-für-Schritt-Erklärung.
Energieeffizienz-Beratung
Integrieren Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Experten in Ihr Vorhaben. Gemeinsam entwickeln Sie die Planung und bereiten die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor, insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).Finanzierungsplanung
Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung für Ihr Projekt. Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern und berücksichtigen mögliche Förderungen, um Ihnen die besten Optionen zu bieten.Antrag und Kreditvertrag
Ihre Beraterin oder Ihr Berater übernimmt alle Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift, der auch die Einbindung der KfW-Förderung umfasst.Zusage und Auszahlung
Nach der Antragsgenehmigung erfolgt die Auszahlung des KfW-Kredits über Ihren Finanzierungspartner. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag in einer Summe oder in mehreren Teilen abzurufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage (Verlängerung auf 24 Monate möglich) für den vorgesehenen Zweck einzusetzen.Umsetzung des Vorhabens
Mit der Kreditzusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen – sei es durch Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags.Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss des Vorhabens für die KfW vorzulegen und die Fördervoraussetzungen zu bestätigen.