Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)

Der Weg in eine klimaneutrale Zukunft erfordert nachhaltiges Bauen, was grundsätzlich der richtige Ansatz ist, aber oft mit höheren Ausgaben verbunden sein kann. Das neue KfW-Programm 297 bzw.298  bietet nun Unterstützung durch zinsgünstige Kredite für den Neubau oder den erstmaligen Erwerb von kostengünstigeren und klimafreundlicheren Immobilien. 

  • KfW-Programm 297: Privatpersonen, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben.
  • KfW-Programm 289: Privatpersonen, die in eine Immobilie als Kapitalanlage investieren, außerdem verschiedene Unternehmens- und Organisationsformen.

 Das Wichtigste in Kürze

 

Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ unterstützt Sie die KfW:

  • bei selbstgenutzten Immobilien (297) oder Kapitalanlagen (298).
  • beim Ersterwerb eines Neubaus innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.
  • mit einer Förderung bis maximal 100.000 Euro, bei QNG-Zertifizierung bis 150.000 Euro je Wohneinheit.
  • wenn die Wohnimmobilie bestimmte Kriterien im Bereich Gebäudeenergie erfüllt.

Was wird gefördert?

Die KFW fördert den Neubau und den Erstkauf klima­freundlicher Wohn­gebäude  und Eigentums­wohnungen in Deutschland.

Die Förderung erfolgt in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln für Privatpersonen. Es wird kein Tilgungszuschuss gewährt.

 Klimafreundliches Wohngebäude “

. Ein Wohn­gebäude er­reicht diese Förder­stufe, wenn es gemäß den tech­nischen Mindest­anforderungen

  • mindestens die Effizien­zhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebens­zyklus so wenig CO2 aus­stößt, dass die An­forderung an die Treib­hausgas­emissionen in Gebäude­lebens­zyklus erfüllt werden,
  • keinen Wärme­erzeuger auf Basis fossiler Energie oder Bio­masse aufweist.
  • Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus wird erfüllt

 Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

. Ein Wohn­gebäude er­reicht diese Förder­stufe,  gemäß den tech­nischen Mindest­anforderungen wenn

  • es mindestens die Effizien­zhaus-Stufe 40 erreicht,
  • es die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus (QNG-Plus) oder des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium) erfüllt.
  • Diese Siegel müssen durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt werden
  • es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird

Ihr schneller Kontakt zu uns

Tel: 09280 7953 898

Wer kann Förderung erhalten?

Gefördert werden alle, die in klima­freundliche und flächen­effiziente Neu­bauten investieren. Dazu gehören:

  • Privat­personen
  • Wohn­eigentums­gemeinschaften (WEG)
  • Gesell­schaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Einzel­unter­nehmerinnen und Einzel­unter­nehmer sowie frei­beruflich Tätige
  • Unter­nehmen und kommunale Unter­nehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, zum Bei­spiel Kammern oder Ver­bände
  • gemein­nützige Orga­nisationen, ein­schließlich Kirchen
  • alle jurist­ischen Personen des Privat­rechts, zum Beispiel Wohnungs­bau­genossen­schaften

Wie läuft der Förderprozess für Ihr Bauvorhaben ab?

Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Realisierung und bieten Ihnen eine klare Schritt-für-Schritt-Erklärung.

  1. Energieeffizienz-Beratung
    Integrieren Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Experten in Ihr Vorhaben. Gemeinsam entwickeln Sie die Planung und bereiten die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor, insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).

  2. Finanzierungsplanung
    Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung für Ihr Projekt. Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern und berücksichtigen mögliche Förderungen, um Ihnen die besten Optionen zu bieten.

  3. Antrag und Kreditvertrag
    Ihre Beraterin oder Ihr Berater übernimmt alle Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift, der auch die Einbindung der KfW-Förderung umfasst.

  4. Zusage und Auszahlung
    Nach der Antragsgenehmigung erfolgt die Auszahlung des KfW-Kredits über Ihren Finanzierungspartner. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag in einer Summe oder in mehreren Teilen abzurufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage (Verlängerung auf 24 Monate möglich) für den vorgesehenen Zweck einzusetzen.

  5. Umsetzung des Vorhabens
    Mit der Kreditzusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen – sei es durch Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags.

  6. Dokumentation und Nachweise
    Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss des Vorhabens für die KfW vorzulegen und die Fördervoraussetzungen zu bestätigen.