Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
Der Weg in eine klimaneutrale Zukunft erfordert nachhaltiges Bauen, was grundsätzlich der richtige Ansatz ist, aber oft mit höheren Ausgaben verbunden sein kann. Das neue KfW-Programm 296 bietet nun Unterstützung durch zinsgünstige Kredite für den Neubau oder den erstmaligen Erwerb von kostengünstigeren und klimafreundlicheren Immobilien. Das sogenannte „Niedrigpreissegment“ wird dabei durch eine Kombination aus Flächeneffizienz, einem reduzierten Effizienzhausstandard (EH 55 statt EH 40) und den begrenzten Lebenszykluskosten des Gebäudes realisiert.
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ unterstützt Sie die KfW:
- bei selbstgenutzten Immobilien oder Kapitalanlagen.
- bei Neubau oder Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.
- mit einer Förderung bis maximal 100.000 Euro.
- wenn die Wohnimmobilie bestimmte Kriterien in sowohl in Sachen Energieeffizienz und Klimafreundlichkeit als auch im Bereich Kosten und Flächeneffizienz erfüllt.
Was wird gefördert?
Die KFW fördert den Neubau und den Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude und flächeneffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Gefördert wird die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment“. Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es gemäß den technischen Mindestanforderungen
- mindestens die Effizienzhaus-Stufe 55 erreicht,
- in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen in Gebäudelebenszyklus erfüllt werden,
- eine Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche besitzt,
- den Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten im Gebäudelebenszyklus unterschreitet und
- keinen Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie oder Biomasse aufweist.
Wer kann Förderung erhalten?
Gefördert werden alle, die in klimafreundliche und flächeneffiziente Neubauten investieren. Dazu gehören:
- Privatpersonen
- Wohneigentumsgemeinschaften (WEG)
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie freiberuflich Tätige
- Unternehmen und kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
- alle juristischen Personen des Privatrechts, zum Beispiel Wohnungsbaugenossenschaften
Wie läuft der Förderprozess für Ihr Bauvorhaben ab?
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Realisierung und bieten Ihnen eine klare Schritt-für-Schritt-Erklärung.
Energieeffizienz-Beratung
Integrieren Sie eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Experten in Ihr Vorhaben. Gemeinsam entwickeln Sie die Planung und bereiten die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag vor, insbesondere die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).Finanzierungsplanung
Erstellen Sie eine detaillierte Finanzierungsplanung für Ihr Projekt. Wir stehen Ihnen mit unserem Know-how zur Seite, vergleichen die Konditionen von über 500 Darlehensgebern und berücksichtigen mögliche Förderungen, um Ihnen die besten Optionen zu bieten.Antrag und Kreditvertrag
Ihre Beraterin oder Ihr Berater übernimmt alle Formalitäten mit dem Darlehensgeber. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Finanzierungsvertrag zur Unterschrift, der auch die Einbindung der KfW-Förderung umfasst.Zusage und Auszahlung
Nach der Antragsgenehmigung erfolgt die Auszahlung des KfW-Kredits über Ihren Finanzierungspartner. Sie haben die Möglichkeit, den Betrag in einer Summe oder in mehreren Teilen abzurufen, um ihn innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage (Verlängerung auf 24 Monate möglich) für den vorgesehenen Zweck einzusetzen.Umsetzung des Vorhabens
Mit der Kreditzusage können Sie mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen – sei es durch Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrags.Dokumentation und Nachweise
Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf, um diese nach Abschluss des Vorhabens für die KfW vorzulegen und die Fördervoraussetzungen zu bestätigen.