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Smart-Home-Systeme

Ein Smart-Home-System macht das eigene Zuhause nicht nur komfortabler. Dank Fenster- und Türsensoren, intelligenter Heizungssteuerung und Unterstützungssystemen sparen Sie Strom-, Energie- und Heizkosten ein. Rüsten Sie Ihre Immobilie mit den entsprechenden Smart-Home-Systemen aus und profitieren Sie von verschiedenen Fördermitteln. Auch im Zuge altersgerechter Umbaumaßnahmen sind Smart Home Komponenten förderbar. Welche Möglichkeiten es gibt erfahren Sie hier. Die Energieberatung Hoferland berät Sie gerne.
Was sind die Vorteile von Smart Home Komponenten ?
Smart-Home-Komponenten bieten zahlreiche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und finanzielle Einsparungen.
Hier erläutern wir Ihnen die Hauptvorteile von Smart-Home Komponenten:

- Optimierung des Energieverbrauchs:
Smart-Home-Komponenten wie programmierbare Heizungssteuerungen, smarte Thermostate oder Energiemanagementsysteme tragen dazu bei, den Energieverbrauch an den Bedarf anzupassen. - Automatisierte Steuerung, Kombination von Erneuerbaren Energien
Sensoren und lernenden Algorithmen lässt sich die Heiz- und Stromnutzung automatisch optimieren, z. B. durch Anpassung an An- und Abwesenheit. - Die Kombination von PV-Anlagen oder Wärmepumpen ermöglicht eine effiziente Nutzung von selbst erzeugter Energie.
- Energieeinsparungen:
Laut Studien können durch intelligente Steuerungssysteme die Heizkosten um bis zu 20 % gesenkt werden.
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- Individuelle Steuerung:
Smarte Thermostate, Beleuchtungssteuerungen und Sicherheitslösungen erhöhen den Wohnkomfort durch individuelle Anpassungsmöglichkeiten. - Automatisierung:
Routinen wie das Herunterregeln der Heizung beim Verlassen des Hauses. - Steuerung der Jalousien nach Sonnenstand erfolgen automatisch, was den Alltag erleichtert. Im Sommer erhöhts sich dadurch der immer wichtiger werdende sommerliche Wärmeschutz, im Winter kann Energie eingespart werden.

- Attraktivität für Käufer oder Mieter:
Immobilien mit modernem Energiemanagement und Smart-Home-Lösungen gelten als zeitgemäß und wertsteigernd.
Ein Überblick zu den aktuellen Möglichkeiten der Smart-Home-Förderung
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Durchdachte Smart Home Steuerungen, wie z.B. eine intelligente Licht- oder Heizungssteuerung, sorgen auch für mehr Energieeffizienz. Aus diesem Grund ist der Staat daran interessiert, dass solche Maßnahmen umgesetzt werden und fördert neben Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik auch diese Maßnahmen im Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Gefördert werden:
Smart Meter, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik
Smarte Mess- und Steuerungstechnik für Heizungs-, Beleuchtungs-, Lüftungs- bzw. Klimatechnik
Digitale Systeme zur Steuerung von Energieerzeugern
Systemtechnik
Schalttechnik, Tür- und Antriebssysteme
Notwendige Elektroarbeiten
Energiemanagementsysteme, Einregulierung
Die neuen Fördersätze (gültig ab dem 15.08.2022) u.a. für den Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Fördersatz: 15%
- iSFP Bonus*: 5%
- Max. Fördersatz: 20%
* Ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) Bonus kann immer dann beantragt werden, wenn die entsprechende Sanierungsmaßnahme vor der Antragstellung im Rahmen eines Energiegutachtens betrachtet wurde.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto.
2. KfW Kredit bzw Investitionszuschussprogramme
Während beim Umbau zum Effizienzhaus mit dem KfW Programm das gesamte Haus in einem Zuge saniert wird, wird beim altersgerechten Umbau die Priorität auf den Abbau von Barrieren gelegt. Smart Home Komponenten können hier Ihren Beitrag leisten denn, altersgerechtes Umbauen bedeutet die Reduzierung von Barrieren womit nicht nur der Abbau von Treppen oder Schwellen gemeint, sondern auch:
- baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme, z. B. für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizung- und Klimatechnik
- Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, z. B. für Heizung und Beleuchtung
- baugebundene Not-, Ruf- und Unterstützungssysteme, z. B. Wassermelder, Panikschalter und Sturzmelder
- Bedienelemente modernisieren, z. B. große Lichtschalter und ergonomische Türgriffe anbringen
Die Technischen Mindestanforderungen speziell im Rahmen der Förderung der Barrierefreiheit bzw. des altersgerechten Umbaus müssen hier beachtet werden. Ihr Energieberater der Energieberatung Hoferland informiert Sie gerne hierzu.
Die KfW unterstützt den Einbau von Smart-Homekomponenten entweder mit zinsgünstigen Krediten , teilweise mit Tilgungszuschüssen von bis zu 45% beim Komplettumbau zu einem Effizienzhaus inklusive SmartHome Komponenten, oder aber mit Förderkrediten zur Reduzierung von Barrieren und der Verbesserung des Einbruchsschutzes in Höhe von bis zu 50.000€ ( unabhängig von Ihrem Alter )
Für Selbstfinanzierte Vorhaben zur Reduzierung von Barrieren und der Schaffung von mehr Wohnkomfort zahlt die KfW Zuschüsse von bis zu 12,5 %.
Näher Informationen zu den Konditionen finden Sie hier:
3. Steuerbonus für private Eigentümer gemäß § 35c EstG
Ziel des § 35c EStG ist die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden, um den CO₂-Ausstoß zu senken und die Energieeffizienz zu erhöhen.
Es werden bestimmte energetische Maßnahmen gefördert, darunter auch
Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudetechnik, SmartHome Komponenten (z. B. Steuerung und Regelung von Heizungen)
Die Förderung beträgt 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre.
Im ersten Jahr: 7 % der Kosten (maximal 14.000 €).
Im zweiten Jahr: 7 % der Kosten (maximal 14.000 €).
Im dritten Jahr: 6 % der Kosten (maximal 12.000 €).
Insgesamt können bis zu 40.000 € pro Objekt gefördert werden.
Der Steuerbonus wird direkt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Hierzu muss die Fachunternehmererklärung sowie die Bescheinigung des des beim Finanzamt eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, für unterschiedliche Maßnahmen verschiedene Förderprogramme zu nutzen.
Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist besonders attraktiv für Eigentümer, die keine zinsgünstigen Kredite benötigen, sondern ihre energetischen Maßnahmen aus eigenen Mitteln finanzieren möchten.
Die Mindestanforderungen an die Sanierungsmaßnahmen ergeben sich aus § 1 ESanMV. Der Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen des § 35c EStG wird durch Bescheinigung , zBsp durch uns, nachgewiesen.
Eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG kommt nur in Betracht, soweit es sich bei den Aufwendungen nicht um Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen handelt. Eine Berücksichtigung scheidet ebenfalls aus, wenn eine Steuerbegünstigung nach § 10f EStG oder eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen wurde oder es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.
Die Vielzahl an Fördermöglichkeiten für Smart-Home-Projekte ist überwältigend, und es kann schwierig sein, das richtige Programm zu finden. Obwohl die KfW und das BAFA ausführliche Merkblätter und Informationen zu förderfähigen Maßnahmen bereitstellen, ist es oft mühsam, sich durch diese Materialien zu arbeiten.
Die Unterstützung durch einen Energieberater oder Fachbetrieb kann hier Abhilfe schaffen. Die Energieberatung Hoferland verfügt über umfassende Kenntnisse zu verfügbaren Fördermitteln und kann Ihnen nicht nur den Zugang erleichtern, sondern auch strategische Kombinationen verschiedener Maßnahmen vorschlagen, um das Maximum an Fördergeldern herauszuholen.
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